DOSB informiert über neues SEPA-Lastschriftverfahren

Verbände und Vereine aufgemerkt - Jetzt auf Änderungen vorbereiten

Der DOSB hat anlässlich der bevorstehenden Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für seine 98 Mitgliedsorganisationen und die 91.000 Sportvereine in Deutschland ein Informationspapier veröffentlicht, in dem sie auf die wichtigsten Änderungen hingewiesen werden. Denn alle Lastschriftgläubiger stehen in den nächsten Monaten vor einer besonderen Herausforderung: Wenn sie vom 1. Februar 2014 an Forderungen wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen wollen, kann dies nur noch über das neue SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) erfolgen. Dies ist Folge einer im Frühjahr 2012 in Kraft getretenen Verordnung des Europäischen Parlaments, der sogenannten „SEPA-Verordnung“. In dieser Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Enddatum für die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren festgelegt.

 

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), das Dach des deutschen Sports, das 98 Mitgliedsorganisationen, 91.000 Sportvereine und 27,8 Millionen Mitgliedschaften vereint, hatte sich gemeinsam mit anderen Organisationen und Verbänden dafür eingesetzt, dass für bestehende Einzugsermächtigungen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt werden müssen. Dies ist in Deutschland durch die im Juli 2012 erfolgte Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute für bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen erfreulicherweise gelungen. Unabhängig davon bringt die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren aber weitere Aufgaben für die Sportorganisationen und Sportvereine mit sich. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte aufgelistet, die von allen Lastschrifteinreichern zu beachten sind:

 

1. Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen

 

2. Inkasso-Vereinbarung mit Kreditinstitut

 

3. Konvertierung in IBAN und BIC

 

4. Buchhaltungssoftware / Vereinsverwaltungssoftware überprüfen

 

5. Geschäftsausstattung anpassen

 

6. SEPA-Lastschriftmandat klären

 

7. SEPA-Mandatsverwaltung organisieren

 

8. Vorabinformation (Pre-Notification) der Zahlungspflichtigen

 

9. Fristen einhalten

 

10. Überleitung bestehender Einzugsermächtigungen

 

“Die oben genannten Punkte machen deutlich, dass es bis zum Stichtag, dem 1. Februar 2014, einige wichtige Aufgaben zu erledigen gilt. Wir empfehlen daher allen, sich frühzeitig einerseits von ihren Hausbanken und andererseits von den Herstellern ihrer Buchhaltungs- bzw. Vereinsverwaltungssoftware über die erforderlichen Umstellungsarbeiten beraten zu lassen. Da das SEPA-Lastschriftverfahren bereits heute genutzt werden kann, sollte in diesen Beratungen auch ein möglichst optimaler Umstellungszeitpunkt für die jeweilige Sportorganisation bzw. den jeweiligen Sportverein festgelegt werden”, sagt Thomas Arnold, DOSB-Direktor Finanzen.

 

Das Informationspapier des DOSB, welches bis zum 1. Februar 2014 ggf. mehrfach mit neuen Details überarbeitet wird, liegt in der jeweils aktuellen Fassung abrufbereit auf der DOSB-Homepage unter der Adresse: www.dosb.de/sepa.