Ein Flüchtling streitet mit der Ausländerbehörde

Mansor Farah will Deutscher werden. Der Somali lebt seit knapp zehn Jahren in Schleswig-Holstein.

Mansor Farah ist enttäuscht. Zurückhaltend erzählt er von seinem größten Wunsch: Er möchte sich frei bewegen dürfen - und frei fühlen. "Ich fühle mich ausgegrenzt", beschreibt der 23-Jährige seine Situation. Seit mittlerweile fast zehn Jahren lebt er in Deutschland. Kiel ist sein neues Zuhause. Er hat Deutsch gelernt, seinen Schulabschluss gemacht, seine Ausbildung im Sommer 2019 erfolgreich abgeschlossen und arbeitet seitdem als Anlagenmechaniker. Und man sieht Mansor Farah im Vereinsdress des TSV Kronshagen/Kieler TB bei Volksläufen immer wieder vorne mitlaufen. Er ist das Paradebeispiel für einen gut integrierten Flüchtling. Integration stellt er sich aber anders vor.

Eigentlich könnte der 23-Jährige ein ganz normaler junger Mann sein, der sich mit Freunden trifft, auf Parties geht und in den Urlaub fährt. Und genau darum geht es ihm: Er kann und darf das Land nicht verlassen. "Leute, die hier integriert sind, sollten unterstützt werden", fordert er. Obwohl er Kiel sein Zuhause nennt, fühlt er sich fremd in seiner neuen Heimat. Farah möchte Deutscher werden - oder zumindest eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten und einen Reisepass für Ausländer, damit er sich frei bewegen kann. Bislang lehnt die Ausländerbehörde Kiel seine Anträge ab, obwohl er die Voraussetzungen erfüllt - bis auf eine. Ausweisdokumente werden nicht anerkannt.

 

Darin liegt das Problem: Mansor Farah kommt aus Somalia. Die Menschen dort leben seit mehr als 20 Jahren in Armut und Angst. 1991 war der Bürgerkrieg ausgebrochen und seit dem Sturz des Regimes im gleichen Jahr gibt es im größten Teil des Landes keine funktionierenden staatlichen Strukturen mehr. Somalische Pässe, die nach 1991 ausgestellt wurden - auch von somalischen Auslandsvertretungen, wie der Botschaft in Berlin - werden von den deutschen Behörden nicht als gültige Dokumente anerkannt. Farah ist 1996 geboren. Als Bürgerkriegsflüchtling erhielt er subsidären Schutz in Deutschland. Das bedeutet, dass der Bund zusichert, niemanden in den Staat abzuschieben, in dem ihm Gefahr droht. Seine Identität kann Farah jedoch nicht nachweisen. Das verlangen die Behörden aber von ihm, um seine Anträge bewilligen zu können.

Flüchtlingsrat: Fälle werden nicht genau betrachtet Er ist nicht der Einzige mit diesem Problem. Neben den Flüchtlingen aus Somalia sind unter anderem auch Iraker, Afghanen und Kurden betroffen - ihre Dokumente werden in Deutschland auch nicht anerkannt und somit können sie ihre Identität nicht nachweisen. Unterstützung bekommen sie vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Der kritisiert, dass die Ausländerbehörde Kiel ihre Ermessensspielräume nicht nutze. Elias Elsler vom Flüchtlingsrat meint, die Fälle würden nicht genau betrachtet. Zuständigkeit: Innenministerium Das Innenministerium ist der Ausländerbehörde nur in besonderen Fällen weisungsbefugt, nämlich wenn sie falsche Entscheidungen trifft.

Pressesprecher Dirk Hundertmark erklärt: "In aller Regel ist es so, dass die Ausländerbehörden Ermessensspielraum haben, diesen dann dementsprechend interpretieren und ihre Entscheidungen danach treffen. Wir haben alle entscheidungsrelevanten Vorgaben des Bundesministeriums weitergegeben an die Ausländerbehörden im Sinne einer rechtlichen Beratung. Dann ist es aber an ihnen, damit die Entscheidung am Ende zu treffen." Gesetz: Wer ist diese Person? Ist das belegbar? Stadtrat Christian Zierau ist politisch verantwortlich für die Ausländerbehörde Kiel. Das Ermessen läge in der eigenen Verantwortung der jeweiligen Behörde, erklärt er, die dafür auch die Verantwortung übernehmen müsse. Die Vorwürfe des Flüchtlingsrates weist er zurück. "Durch dieses enorm gesellschaftliche Thema haben wir viele Menschen, die ihre verschiedensten Anliegen haben.

Gleichzeitig haben wir in der Behörde viele neue Kollegen, die die Fälle bearbeiten und da haben wir viel zu tun", erklärt Zierau. Seit der Flüchtlingskrise 2015 stehe die Behörde immer noch unter besonderem Druck. Und er verweist auf das geltende Recht: "Vom Gesetz her ist immer die Frage der Identität zu klären - also der rechtlichen Identität: Wer ist diese Person? Ist das belegbar? Und die Gesetzessituation ist, dass Urkunden aus Somalia seit 1991 nicht anerkannt werden." Annäherung an die Identität ist möglich "Die Identitätsklärung ist eine unlösbare Herausforderung", meint Elsler. Es gebe aber eine Möglichkeit, sagt der Mitarbeiter des Flüchtlingsrates. Die Behörde könne eine sogenannte Gesamtschau der Identität anfertigen - und sich damit der Identität annähern. Dabei müssten Dokumente von Verwandten, wie zum Beispiel Geburtsurkunden der Eltern, zusammengetragen werden. Aber auch das ist ein komplizierter Prozess: "Gerade bei so einem Staat wie Somalia ist es sehr schwer, überhaupt an andere Dokumente zu kommen, die vor 1991 ausgestellt wurden - und dann anerkannt werden", erklärt Elsler. "Bislang haben wir noch keine erfolgreichen Fälle, wo über so eine Gesamtschau eine Einbürgerung ermöglicht wurde."

In anderen Bundesländern, wie etwa in Hamburg, soll es einfacher gehen mit den deutschen Papieren. Offenbar wird dort das Ermessen, das der Flüchtlinsrat fordert, anders ausgelegt und angewendet. Läufer Farah will Deutscher werden NDR 1 Welle Nord - Von Binnenland und Waterkant - 02.12.2019 20:05 Uhr Autor/in: Frauke Hain Mansor Farah lebt seit fast zehn Jahren in Kiel. Er ist ein gutes Beispiel für einen gut integrierten Flüchtling. Er will Deutscher werden. Dafür erfüllt er die Voraussetzungen - bis auf eine. Farah: "Das ist immer in meinem Kopf drin" Seit Monaten hat Mansor Farah Streit mit der Ausländerbehörde.

Und der junge Somali leidet unter der Situation. "Ich denke immer nach - bei der Arbeit und wenn ich ins Bett gehe. Das ist immer in meinem Kopf drin." Und er meint: "Die Leute werden kriminell, weil sie im Kopf kaputt sind." Er fühlt sich ungerecht behandelt: "Wir sind auch Menschen." Im Sommer schickte die Ausländerbehörde ihn nach Berlin zu seiner Botschaft. Zurück kam er mit einem nagelneuen, somalischen Pass - den die Behörde weiterhin nicht als gültiges Dokument anerkennt. Trotzdem lässt dieser Pass seine Identität vermuten. Und er ist ein Baustein, mit dem sich Farah seiner Identität annähert. Trotz Reisepass bleibt Einbürgerung problematisch Zierau ist um Lösungen bemüht. Die Ausländerbehörde Kiel setzt sich mit Mansor Farahs Fall auseinander. Zierau gibt zu: "Natürlich können wir auch in manchen Einzelfällen manchmal die Dinge besser machen."

Mittlerweile - nach Monaten - hat die Behörde bewilligt, Mansor Farah den Reisepass für Ausländer ausstellen zu wollen. Ob er auch die Niederlassungserlaubnis erhält und möglicherweise den deutschen Pass, ist noch nicht entschieden. "Das ist besonders dramatisch, weil die Ausländerbehörde keine Möglichkeit darstellt, was der Klient noch tun kann, um die Einbürgerung zu verwirklichen", sagt Elsler vom Flüchtlingsrat. Für die Verwaltung sei das ein schwerer Spagat, denn gegenüber dem Gesetz stehe ein Mensch mit Wünschen und Ängsten - und seiner persönlichen Identität, beschreibt Zierau die Situation aus seiner Sicht. Er fordert vom Bund Gesetze und Ausführungsanordnungen, die die Entscheidungen für die Ausländerbehörde einfacher machen sollen. Eine gute Nachricht gibt es aber. "Wir sind in Gesprächen mit dem Innenministerium sowie in der Auswertung aller vergleichbaren somalischen Fälle in Kiel", sagt Zierau. Solange muss sich Mansor Farah wohl noch gedulden.