Rechtsfragen zum Thema „Flüchtlinge im Sportverein“

In einer aktuellen Broschüre gibt der Landessportbund Nordrhein-Westfalen 26 Antworten auf rechtliche, steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen zum Thema „Flüchtlinge im Sportverein“.

LSB NRW
Geflüchtete und Einheimische spielen gemeinsam Volleyball im Sportverein.

Für Sportvereine, die einen Beitrag zur Integration geflüchteter Menschen leisten wollen, stellen sich in der Praxis viele Fragen. So zum Beispiel: In welchem Rahmen können geflüchtete Menschen an den sportlichen und außersportlichen Angeboten des Vereins teilnehmen? Wie ist der Versicherungsschutz für sie geregelt? Wer trägt die Kosten bei einem Sportunfall? Oder können Flüchtlinge ehrenamtlich im Verein mitarbeiten? Und was ist zu beachten, wenn sie am Wettkampfbetrieb teilnehmen?

Der LSB NRW hat die Antworten auf alle diese und weitere Fragen in einer aktuellen Broschüre gebündelt. Sie steht hier zum Download bereit

Quelle: LSB NRW


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    Geflüchtete und Einheimische spielen gemeinsam Volleyball im Sportverein.