Beitragsfreie Mitgliedschaft von Flüchtlingen in Sportvereinen

Die Gemeinnützigkeit der Vereine ist dadurch nicht gefährdet, wenn sich Sportvereine um die Integration von Flüchtlingen bemühen und dafür Vereinsmittel verwenden.

Sport ist eine hervorragende Möglichkeit, Menschen

zu integrieren. Auch viele Sportvereine in Schleswig-Holstein engagieren sich vermehrt, indem sie Flüchtlingen eine beitragsfreie Mitgliedschaft bzw. die Teilnahme am Training ermöglichen.

Finanzministerin Monika Heinold besuchte im Sommer ein Baseballtraining mit Flüchtlingen und war beeindruckt. „Sport verbindet auch über Sprachgrenzen hinweg. Das ist wirklich eine tolle Aktion“, so die Ministerin.

In diesem Zusammenhang taucht jedoch in Vereinen immer wieder die Frage auf, ob die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet ist, weil die beitragsfreie Mitgliedschaft von Flüchtlingen in der Satzung nicht vorgesehen ist. Nein, steuerrechtlich ist die Gemeinnützigkeit dadurch nicht gefährdet. Die für Vereine zuständigen Körperschaftsteuerfinanzämter in Schleswig-Holstein sind vom Finanzministerium des Landes gebeten worden, folgende Auffassung zu vertreten: Auch wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen keinerlei Befreiung der Mitglieder von Beitragszahlungen zulassen, der Verein aber zugunsten von Flüchtlingen auf die Erhebung eines Mitgliedsbeitrags verzichtet, ist dies steuerrechtlich unschädlich für die Gemeinnützigkeit.

Die Verwendung vorhandener Mittel, die keiner anderweitigen Zweckbindung unterliegen, durch gemeinnützige Vereine zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen, ist steuerrechtlich zulässig. In diesem Zusammenhang finden Sie auf der Startseite der LSV-Homepage ein Schreiben des DOSB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Michael Vesper an die DOSB-Mitgliedsorganisationen und ein Schreiben des Bundesfinanzminsteriums an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. September 2015 zum Download. Claudia Prehn/LSV/ar